Kostenerstattung der ambulanten Vakuumversiegelungstherapie
Hintergründe zur Kostenerstattung
Die Unterdruckwundtherapie bietet im ambulanten Bereich einen erheblichen Vorteil für das Wundmanagement – die überzeugende Evidenz wurde durch den Gemeinsamen Bundesausschuss bestätigt und damit der Weg freigemacht für die Abrechnung dieser modernen Therapieoption durch den behandelnden niedergelassenen Arzt.
Jetzt hat der Bewertungsausschuss1 neue Vergütungsmodalitäten für den ambulanten Bereich verabschiedet. Mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 gibt es die neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) für die Vakuumversiegelungstherapie. Neben den operativ tätigen Ärzten kann die Leistung auch von Hausärzten für die Versorgung von schwer heilenden Wunden abgerechnet werden. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär, also ohne Mengenbegrenzung außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.2
Wer kann die Kosten der ambulanten Vakuumtherapie abrechnen?
Sekundärer Wundverschluss:
Die neue GOP 02314 kann abgerechnet1,2 werden von
- Fachärzten für Allgemeinmedizin,
- Fachärzten für Innere und Allgemeinmedizin,
- Praktischen Ärzten,
- Ärzten ohne Gebietsbezeichnung,
- Fachärzten für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung, die gegenüber dem Zulassungsausschuss ihre Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gemäß §73 Abs. 1a SGB V erklärt haben,
- Fachärzten für Chirurgie,
Fachärzten für Kinderchirurgie, - Fachärzten für Plastische und Ästhetische Chirurgie,
- Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
- Fachärzten für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde,
- Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten,
- Fachärzten für Innere Medizin und Angiologie,
- Fachärzten für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie,
- Fachärzten für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie,
- Fachärzten für Neurochirurgie,
- Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie,
- Fachärzten für Urologie,
- Vertragsärzten mit der Zusatzweiterbildung "Diabetologie" oder der Bezeichnung "Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)" oder der Zusatzweiterbildung Phlebologie
Die Leistungsinhalte und Voraussetzungen für die Abrechnung der Zusatzpauschale (GOP 02314 / 135 Punkte) für die Vakuumversiegelung sind festgelegt. Die obligatorischen Leistungsinhalte umfassen1:
- Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt
- Anlage bzw. Wechsel des Unterdruck-Wundtherapiesystems direkt nach einer Wundversorgung.
Fakultative Leistungen reichen von der
- Einweisung des Patienten in die Bedienung des Therapiesystems, bis hin zur
- interdisziplinären Abstimmung,
- dem Einstellen und der Pumpe und
- dem Behälterwechsel
Die Vakuumversiegelungstherapie ist bei Patienten indiziert, bei denen aufgrund von patienten- und wundspezifischen Risikofaktoren unter Standardwundbehandlung keine ausreichende Heilung zu erwarten ist.
Primärer Wundverschluss:
Für die Vakuumversiegelungstherapie nach Inzisionen wurden zwei weitere GOP festgesetzt, die ausschließlich von operativ tätigen FachärztInnen abgerechnet werden können.1,2
Kostenerstattung per Sachkostenpauschale
Festgelegt sind zudem vier leistungsbezogene Kostenpauschalen im Zusammenhang mit der Durchführung der Vakuumversiegelungstherapie. Drei Pauschalen stehen im Zusammenhang mit dem sekundären Wundverschluss und beziehen sich auf die Größe der zu versorgenden Wundfläche (kleiner oder größer 20 cm2) und auf die Kosten für die Vakuumpumpe je Kalendertag.1
Weitere Informationen erhalten Sie hier
Referenzen
2 Kassenärztliche Bundesvereinigung. Vakuumversiegelungstherapie von Wunden in den EBM aufgenommen. 24.09.2020. https://www.kbv.de/html/1150_48246.php