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Hintergründe zur Kostenerstattung

In Deutschland leiden etwa 4 Millionen Menschen an chronischen Wunden. Aus dem erhöhten Versorgungsbedarf (Wundbegutachtung und -behandlung, Verbandwechsel etc.) resultiert eine überdurchschnittliche Anzahl von Arztbesuchen je Quartal und damit eine zunehmende Belastung im Arbeitsalltag der ambulant niedergelassenen Ärzte.

Die Unterdruckwundtherapie bietet im ambulanten Bereich einen erheblichen Vorteil für das Wundmanagement – die überzeugende Evidenz wurde durch den Gemeinsamen Bundesausschuss bestätigt und damit der Weg freigemacht für die Abrechnung dieser modernen Therapieoption durch den behandelnden niedergelassenen Arzt.

Jetzt hat der Bewertungsausschuss1 neue Vergütungsmodalitäten für den ambulanten Bereich verabschiedet. Mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 gibt es die neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) für die Vakuumversiegelungstherapie. Neben den operativ tätigen Ärzten kann die Leistung auch von Hausärzten für die Versorgung von schwer heilenden Wunden abgerechnet werden. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär, also ohne Mengenbegrenzung außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.2
 

Wer kann die Kosten der ambulanten Vakuumtherapie abrechnen?

Sekundärer Wundverschluss:

Die neue GOP 02314 kann abgerechnet1,2 werden von


Die Leistungsinhalte und Voraussetzungen für die Abrechnung der Zusatzpauschale (GOP 02314 / 135 Punkte) für die Vakuumversiegelung sind festgelegt. Die obligatorischen Leistungsinhalte umfassen1:


Fakultative Leistungen reichen von der


Die Vakuumversiegelungstherapie ist bei Patienten indiziert, bei denen aufgrund von patienten- und wundspezifischen Risikofaktoren unter Standardwundbehandlung keine ausreichende Heilung zu erwarten ist.

 

Primärer Wundverschluss:

Für die Vakuumversiegelungstherapie nach Inzisionen wurden zwei weitere GOP festgesetzt, die ausschließlich von operativ tätigen FachärztInnen abgerechnet werden können.1,2

 

Kostenerstattung per Sachkostenpauschale

Festgelegt sind zudem vier leistungsbezogene Kostenpauschalen im Zusammenhang mit der Durchführung der Vakuumversiegelungstherapie. Drei Pauschalen stehen im Zusammenhang mit dem sekundären Wundverschluss und beziehen sich auf die Größe der zu versorgenden Wundfläche (kleiner oder größer 20 cm2) und auf die Kosten für die Vakuumpumpe je Kalendertag.1

 

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Referenzen
1 BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 513. Sitzung am 15. September 2020.
2 Kassenärztliche Bundesvereinigung. Vakuumversiegelungstherapie von Wunden in den EBM aufgenommen. 24.09.2020. https://www.kbv.de/html/1150_48246.php

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